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Gesellschaftsrecht


Im Wirtschaftsleben ist man heutzutage oftmals als Gesellschaft beteiligt. Von der Gesellschaft bürgerlichen Rechts, kurz GbR genannt, über die in der Praxis oft vorkommende GmbH, bis hin zur Aktiengesellschaft.

Die verschiedenen Gesellschaftsformen haben jeweils unterschiedliche Vor- und Nachteile, sowie verschiedene Gründungsvoraussetzungen.
Während beispielsweise bei einer GmbH ein Stammkapital von 25.000€ vorausgesetzt wird, kann die Unternehmergesellschaft, kurz UG haftungsbeschränkt, bereits mit einer Einlage von 1€ gegründet werden.

Zu bemerken ist hierbei, dass es im Rahmen der GmbH-Gründung für ausreichend gehalten wird, wenn nur die Hälfte des Stammkapitals eingebracht wurde.
Dies entbindet aber nicht von der Sicherstellung des gesamten Kapitals in Höhe von 25.000€. Denn wenn es um Haftungsfragen geht, so haftet die GmbH, als Kapitalgesellschaft, mit ihrem gesamten Stammkapital.

Generell ist das Thema um die Haftung der jeweiligen Gesellschaft sehr interessant und für den jeweiligen Gesellschaftsgründer und Gesellschafter enorm wichtig. So ist es von hoher Bedeutung zu wissen, dass im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften, der Gesellschafter einer Personengesellschaft grundsätzlich auch mit seinem privaten Vermögen haftet.

Sie möchten eine Gesellschaft gründen und fragen sich welche Rechtsform die Richtige für Sie ist? Sie möchten Ihre Gesellschaftsform ändern, beispielsweise von einer GbR zu einer GmbH? Oder Sie möchten eine GmbH auflösen und haben Fragen zur Liquidation?

Wir helfen Ihnen gerne weiter und beraten und begleiten Sie von der Gründung an, während der aktiven Zeit, wenn es um Fragen rund um die Gesellschaft und deren Tätigkeit geht, bis hin zur Auflösung.


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