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Kaufrecht


Das Kaufrecht umfasst alles zum Thema Kaufverträge, Käufer-Verkäufer-Verhältnisse und die Rechte und Pflichten beider Seiten.
Kaufverträge halten die Vereinbarung von Käufer und Verkäufer fest, wobei ein Kaufgegenstand alles von einer Sache bis zu einem Recht sein kann.

In Kaufverträgen wird die Übereinstimmung eines Käufers und eines Verkäufers über ein Angebot und eine Annahme festgehalten. Der Vertrag muss hierbei nicht schriftlich vorliegen, um gültig zu sein. Ein Kaufvertrag kommt grundsätzlich durch zwei Willenserklärungen zustande.

Hierbei muss beachtet werden, dass im Rahmen der Parteiautonomie die Vertragsfreiheit gilt. Das heißt, dass die Parteien grundsätzlich frei entscheiden können mit wem und mit welchem Inhalt sie den Vertag schließen. Dennoch gibt es auch hier Einschränkungen, die nicht unerheblich sind und je nach Einzelfall berücksichtigt werden müssen.

Ein Kaufvertrag zieht Rechte und Verpflichtungen mit sich. Während sich der Verkäufer zur Übergabe der Sache und zu Eigentumsverschaffung an dieser verpflichtet, gebührt dem Käufer die Pflicht hinsichtlich dieser Sache den vereinbarten Kaufpreis zu entrichten und diese abzunehmen.

Interessant sind die Fälle, in denen Sach- und / oder Rechtsmängel vorliegen. Der Verkäufer hat die Sache grundsätzlich frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben.​ Sollten dennoch Mängel vorliegen oder aufkommen, so muss genau untersucht werden, welche Gewährleistungsansprüche in Betracht kommen. Zudem können Gründe vorliegen, die zu der Anfechtung oder zum Widerruf eines Kaufvertrages berechtigen würden.

Unser Team steht Ihnen bei jeglichen Anliegen zu Seite! Von der Vertragsgestaltung und der AGB-Prüfung, bishin zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.


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