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Strafrecht


Sie werden einer Straftat beschuldigt? Sind Sie von einer Ordnungswidrigkeit betroffen? Dann sollten Sie diese Situation nicht auf die leichte Schulter nehmen und sich schnellstmöglich anwaltliche Hilfe suchen.

Ein Strafverfahren beginnt mit der Einleitung des Ermittlungsverfahrens. Dazu muss ein Anfangsverdacht einer Straftat vorliegen.
Wenn ein solcher Verdacht vorliegt, ermittelt die Staatsanwaltschaft unter Hinzuziehung der Polizei in der Sache. Das heißt, dass insbesondere Beweis erhoben wird, indem beispielsweise Zeugen vernommen oder Hausdurchsuchungen durchgeführt werden.

Nach Abschluss der Ermittlungen entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob ein hinreichender Tatverdacht vorliegt. Im Falle der Bejahung wird durch die Staatsanwaltschaft öffentliche Klage erhoben, indem eine Anklage bei dem zuständigen Gericht eingereicht wird. Damit kommt das Zwischenverfahren zustande.

Sollte nun das Gericht die Anklage für gerechtfertigt halten, kommt es durch einen Eröffnungsbeschluss zur Hauptverhandlung und das Strafverfahren geht in das Hauptverfahren über. Das endet dann entweder mit einem Urteil oder mit einer erreichten Einstellung.

Werden Sie einer Straftat beschuldigt? Sind Sie von einer Ordnungswidrigkeit betroffen? Wird gegen Sie ermittelt oder wurde bereits die öffentliche Klage erhoben?

Dann kontaktieren Sie uns gerne!

Wir helfen Ihnen weiter – in jedem Stadium des Verfahrens – und erreichen das für Sie beste Ergebnis!
Kontaktieren Sie uns ruhig lieber zu früh als zu spät! Oft können wir zu Ihren Gunsten bereits im Ermittlungsverfahren eine Einstellung erlangen, die Ihnen eine aufwendige und belastende Gerichtsverhandlung erspart!

Und vergessen Sie nicht: Schweigen ist Gold! Sprechen Sie mit uns, bevor Sie Aussagen tätigen!


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